Patienteninformation zum Datenschutz
Hebamme Lara Mönter
1. Art und Zweck der Datenverarbeitung
Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Hebammentätigkeit personenbezogene Daten der Patientin sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder. Dabei handelt es sich neben Angaben zu Ihrer Person und den relevanten Sozialdaten (Name, Kontaktdaten, Versichertendaten, etc.) auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG nF (Versorgung im Gesundheitsbereich) oder – sofern Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein sollte – Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Für die Durchführung der Abrechnung nimmt die Hebamme eine externe Abrechnungsstelle in Anspruch und übermittelt dieser zu diesem Zweck die abrechnungsrelevanten Patientendaten. Rechtsgrundlage hierfür ist bei Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern §§ 301a, 302 SGB V. Bei privat Krankenversicherten oder im Falle der Inanspruchnahme von nicht seitens der GKV erstattungsfähigen Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin.
2. Empfänger Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies zur Durchführung des Behandlungsvertrages, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergeben-den Fragen und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich ist und die Patientin der Weitergabe einwilligt oder eine rechtliche Grundlage diese gestattet.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere Abrechnungsdienstleister, gesetzliche Kostenträger, Labore und ggf. Ärzte.
Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern zu übermitteln, wie etwa bei der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.
3. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der Rechnungsstellung müssen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen (§ 14b UStG) zehn Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der Hebammenberufsordnung die Verpflichtung, eine Dokumentation Ihrer Betreuung für 10 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Regelung in § 199 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, Dokumentationsunterlagen bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
4. Ihre Datenschutzrechte
Sie haben gegenüber der Hebamme das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Übermittlung der Sie betreffenden Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können jedoch ggfs. gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Heb-amme personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, sofern sich nach Ihrer Auffassung aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die der Verarbeitung entgegenstehen. Hierüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Eine Übersicht der zuständigen Datenschutzbehörden finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.